Der Weg zum Rezept

 Bilder: Fotolia.com

Logopädische Verordnung

 

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie ein Rezept eines Arztes Ihrer Wahl - je nach Störungsbild sind dies Allgemeinmediziner, Kinder,- Zahn,- HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden oder Neurologen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Daher ist es sinnvoll, das Rezept zeitnah zur Terminabsprache mit uns (wegen eventueller Wartezeit) beim behandelnden Arzt abzuholen.

 

Therapiedauer und -frequenz

 

Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden meist 45 Min., teilweise aber auch 30 Min. oder 60 Min. verordnet.

 

Die Therapiefrequenz liegt meist bei 1x wöchentlich, kann aber je nach Notwendigkeit in Einzelfällen auch auf 2-3x wöchentlich erhöht werden.

 

Zuzahlung

 

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes zuzüglich 10,- Rezeptgebühr pro Verordnung. Bei einer Erstverordnung wird das Erstgespräch mit dem entsprechenden Satz mit angerechnet.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Sprechen Sie hier am besten Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse nochmals persönlich darauf an.

 

Hausbesuch

 

Falls Sie körperlich sehr eingeschränkt sind, können wir die logopädische Behandlung auch bei Ihnen Zuhause oder in betreuenden Einrichtungen, wie Seniorenheimen durchführen.

 

Der Hausbesuch muss vom Arzt verordnet und auf dem Rezept vermerkt werden und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

 

 

Logopädische Praxis

Ivonne Böttcher

 

Wichernstr. 29 A
31141 Hildesheim-Itzum
Fon/ Fax 05121 860076

 

info@logopaedie-hildesheim.de